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Name und Anschrift des Unternehmens:
Roling GmbH & Co. KG
Lingener Str. 36
48488 Emsbüren
Telefon: 05903 555
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https://transporte-roling.de
Wir sind bestrebt, unsere Website in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website.
Diese Website ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Die Barrierefreiheit dieser Website ist Bestandteil des laufenden Entwicklungsprozesses. Festgestellte Defizite und Mängel werden kontinuierlich im Rahmen eines schrittweisen Verbesserungsprozesses behoben. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es vorübergehend Barrieren gibt – die Weiterentwicklung erfordert regelmäßige Anpassungen der Programmierung, die Zeit beanspruchen können.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind begründet nicht barrierefrei:
Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden.
Dazu gehören:
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gern bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind.
Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.
Bei der Durchsetzungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Durchsetzungsstelle möglich. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4007
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen beizulegen.
Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
im Büro der Nds. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
beim Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 14130001 Hannover
Telefon: 0511-120-4010
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulares, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 9 d Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 01.06.2025.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren Melden Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Hochwertige Sande und Kiese bilden das Fundament für Bauten, die Generationen bestehen – wir fördern sie: In unseren eigenen Sandgruben und Kiesgruben in Itterbeck in der Grafschaft Bentheim und Ahlde bei Emsbüren gewinnen wir seit Jahren die Bodenschätze der Natur.
Wir stellen mit einer der modernsten Siebanlagen eine saubere Aufbereitung und eine herausragende sowie konstante Rohstoffqualität in den Körnungen 0-1 mm, 0-2 mm, 2-8 mm, 8-32 mm und >32 mm sicher. Die Qualität unserer Sande und Kiese wird regelmäßig durch unabhängige Labore bestätigt. Für den Einsatz im Baubereich lassen wir unsere Rohstoffe außerdem nach DIN EN 1177, DIN EN 13043 und DIN EN 12620 zertifizieren. Und auch für den niederländischen Markt haben wir uns nach BRL 9321 und AP 04 zertifizieren lassen.
Der Betonindustrie, Asphaltmischwerken und Bauunternehmen bieten wir vom klassischen Füllsand über feinen Mauersand und groben Betonkies bis hin zu geprüften Sanden (Fallschutzsand, Frostschutzsand) ein breites Sortiment an Schüttgut – in großen Mengen vorrätig auf unserem Betriebsgelände in Emsbüren oder just-in-time angeliefert.
Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihren Erdarbeiten!
Der Boden bildet die Basis – wir machen den Unterschied: Wir sind Ihr erfahrener und effizienter Partner im Erdbau. Wir heben und koffern aus und ziehen mit modernster 2D-Lasertechnik selbst große Flächen millimetergenau ab. Gerne fahren wir überschüssigen Boden ab und liefern loses Baumaterial wie Sand, Kies, Zierkies, Splitt oder Schotter an.
Unser Maschinenpark ist mit Radladern, Baggern und Raupen verschiedener Größen bestens gerüstet für Ihr Projekt: Wir übernehmen das Auskoffern beim Hausbau, Erdarbeiten im Garten, Bodenaustausch in der Landwirtschaft oder großvolumige Erdbauarbeiten auf gewerblichen oder öffentlichen Großbaustellen.
Spezielle Maschinen und große Anlagen brauchen eine individuelle Transportlösung – wir haben sie: Wir transportieren Ihr Schwergut überregional in und zwischen den Landkreisen Emsland, Steinfurt, Osnabrück und in der Grafschaft Bentheim inkl. Organisation, Streckenprüfung, Genehmigungen etc.
Ihren Schwerguttransport führen wir mit modernem Fuhrpark und eigenen Fahrern durch. Unserer Fahrer sind im Schwertransport erfahren und zusätzlich für den Landmaschinentransport bzw. die Ladungssicherung im Anlagentransport geschult.
Wir haben die notwendigen Sondergenehmigungen für überbreite und überhohe Ladungen und transportieren
mit einem Gesamtgewicht von 58 Tonnen (Zuladung bis zu 30 Tonnen) und Maßen bis 4,0 Metern Höhe und 3,25 Metern Breite.
Gerne kalkulieren wir Ihren individuellen Schwerguttransport!